Förderpläne Teilhabepläne: Unterschied zwischen den Versionen

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Anzahl Mitarbeiter im Arbeitsbereich mit vollständigem<sup>1</sup>, individuellem Förderplan/Teilhabeplan, der gemeinsam<sup>2</sup> zwischen dem Mitarbeiter bzw. dessen berechtigtem Vertreter<sup>3</sup> und dem Fachpersonal vereinbart wurde und am Stichtag 30.06. nicht älter als 1 Jahr ist, bezogen auf die Anzahl aller Mitarbeiter im Arbeitsbereich.
Anzahl Mitarbeiter im Arbeitsbereich mit vollständigem<sup>1</sup>, individuellem Förderplan/Teilhabeplan, der gemeinsam<sup>2</sup> zwischen dem Mitarbeiter bzw. dessen berechtigtem Vertreter<sup>3</sup> und dem Fachpersonal vereinbart wurde und am Stichtag 30.06. nicht älter als 1 Jahr ist, bezogen auf die Anzahl aller Mitarbeiter im Arbeitsbereich.


== Was ist zu beachten? ==
== Was ist zu beachten? ==
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*Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich
*Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich


== Für wen müssen Daten gesammelt werden? ==
== Für wen müssen Daten gesammelt werden? ==

Version vom 15. Januar 2020, 12:04 Uhr

Was wird gemessen?

Anzahl Mitarbeiter im Arbeitsbereich mit vollständigem1, individuellem Förderplan/Teilhabeplan, der gemeinsam2 zwischen dem Mitarbeiter bzw. dessen berechtigtem Vertreter3 und dem Fachpersonal vereinbart wurde und am Stichtag 30.06. nicht älter als 1 Jahr ist, bezogen auf die Anzahl aller Mitarbeiter im Arbeitsbereich.


Was ist zu beachten?

1 Vollständig heißt, alle folgenden 4 Bestandteile liegen vor:

(1) IST-Standermittlung
(2) Förder-/Teilhabezielbenennung (SOLL-Stand)
(3) Förder-/Teilhabeplanentwicklung durch IST- und SOLL-Abgleich
(4) Gemeinsam mit dem Mitarbeiter oder dessen berechtigtem Vertreter vereinbart

2 Die gemeinsame Vereinbarung muss nicht unterschrieben und nicht notwendiger Weise als Pa-pierversion vorliegen, wenn das Ergebnis des Förder-/Teilhabeplangesprächs in der Regel elekt-ronisch dokumentiert wird

3 Der berechtigte Vertreter ist der gesetzliche Vertreter oder die Person, der durch den gesetzlichen Vertreter diese Aufgabe übertragen wurde.

Ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich


Für wen müssen Daten gesammelt werden?

Alle Mitarbeiter im Arbeitsbereich


Wann wird gemessen?

Stichtag 31.12. (Das heißt: Die Angaben beziehen sich auf dieses Datum. Die Daten müssen aber nicht an diesem Tag eingetragen werden)


Warum wird diese Kennzahl gemessen?

Die individuelle Entwicklungsbegleitung ist eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung beruflicher und persönlicher Ziele von Mitarbeitern. Diese Kennzahl, die die Erfüllung wichtiger Mindeststandards bei der Förder-/Teilhabeplanung voraussetzt, kann einen Hinweis auf die Bedeutung geben, die der partizipativen Entscheidungsfindung zu bildungs-, arbeits- und berufsbezogenen Zielen und der Vereinbarung entsprechender Maßnahmen in der jeweiligen Werkstatt zukommt.


Wie funktioniert die Dateneingabe?

Zur Erfassung dieser Kennzahl öffnen Sie in der Datentransfertabelle das Blatt „Info & Funktionen“ oder das Blatt „MA-Daten“ und wählen den Button „Dateneingabemaske starten“. Wählen Sie auf der linken Seite den jeweiligen Mitarbeiter aus und öffnen das Registerblatt „Kennzahlen“.

Hier setzen Sie das Häkchen, wenn für den Mitarbeiter ein Förderplan zum 30.06. vorliegt und die Bedingungen der Kennzahl erfüllt sind.

FörderpläneTeilhabepläneIMG.jpg

Tipp: Wenn keine Gruppenleiterdateien genutzt werden, zur Reduktion des Dokumentationsaufwands aber trotzdem die Gruppenleiter in die Datenerfassung involviert werden sollen, können zur Datenerhebung die vorliegenden einheitlichen Datenblätter verwendet werden.