Was ist neu?
Neuerungen 2026:
Die eigentliche Kennzahlenerfassung bleibt 2026 unverändert. Die vormalige Kennzahl »Zertifizierte Qualifizierungsbausteine« wird umbenannt in » Zertifizierte Qualifizierungsangebote« und erweitert: Es werden ab sofort drei Varianten erfasst, nämlich (A) zert. Teilqualifizierungen, (B) Zertifikatslehrgänge nach netZ und (C) zert. Qualifizierungsbausteine.
In der Kennzahlendatei gibt es eine neue Hilfsfunktion: Wenn in den Hilfsdateien der ABM-Teilnahmelisten die Personen-ID bei jedem Teilnehmenden an einer ABM eingetragen wird, können ab jetzt diese Listen eingelesen und damit die personenbezogene Kennzahl automatisch befüllt werden. Weitere Hinweise im Kennzahlensteckbrief zu ABM-Teilnahme.
Neuerungen 2025
Anpassung der Messung für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
Zuordnung zum Arbeitsbereich mit speziellem Förder- bzw. Assistenzbedarf: Die Zuordnung von Beschäftigten zum Arbeitsbereich „mit speziellem Förder- bzw. Assistenzbedarf“ erfolgt über den Personalmehrbedarf. Dies ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit für WfbM, die Menschen mit sehr hohem oder sehr besonderem Unterstützungsbedarf sozialversichert beschäftigen, als auch eine bessere Vergleichbarkeit des „Regulären Produktions- und Dienstleistungsbereichs“ über Bundesländer hinweg. Die genaue Definition wird in den Stammdaten erläutert. Bei folgenden Kennzahlen wurden für diesen Personenkreis Anpassungen vorgenommen:
- Begegnungsfördernde Arbeitsplätze: Ein- und Ausschlusskriterien (Details s. Kennzahlensteckbrief)
- Interne und externe Praktika
- ABM/ABA
Neue Kennzahl: Einzelfördermaßnahmen
Für die Personengruppe mit speziellem Förder- bzw. Assistenzbedarf, wie in den Stammdaten definiert, können nun Einzelförderangebote mitgezählt und die Stundensumme geleisteter Fördermaßnahmen dokumentiert werden. Insb. für Werkstätten mit größerer Zahl an Personen dieser Gruppe wird so die Qualitäts- und Wirksamkeitsbewertung erheblich erweitert. Die Deatils zur neuen Kennzahl sind im Kennzahlensteckbrief Einzelfördermaßnahmen aufgeführt.
Autismus-Spektrum-Störung wird nun separat erfasst
Als neue vierte Untervariante der psychischen Behinderung kann in den Stammdaten die Diagnose Autismus-Spektrum-Störung dokumentiert werden. Dadurch werden Auswertungen ermöglicht, inwiefern diese Personengruppe vermehrt in WfbM tätig ist. Vorläufig ist nicht vorgesehen die eigentlichen Kennzahlen für die Personengruppe mit Autismus-Spektrum-Störung auszuwerten. Die Kennzahlenergebnisse werden weiterhin nur für Intellektuell und psychisch Beeinträchtigte separat ausgewiesen. Dank der Erfassung von Autismus ist aber perspektivisch eine separate Auswertung denkbar. Weitere Infos dazu auf der Seite Stammdaten.
Mitarbeiter-/Beschäftigtenbefragung
Die Befragung ist nun flexibler und kann werkstatt-individuell zusammengestellt werden. Ein Basismodul stellt sicher, dass alle relevanten Qualitätsaspekte über 18 Fragen abgedeckt werden. Dieses Basismodul ist für alle WfbM gleich und ermöglicht eine gute Vergleichbarkeit. Ergänzend zum Basismodul können WfbM entscheiden, dieses um Schwerpunktthemen (bspw. Gewalt oder Situation am Arbeitsplatz) zu erweitern, eigene Fragen anzuhängen oder nur das Basismodul zu nutzen. Die Fragenauswahl erfolgt zunächst über eine Exceldatei, auf deren Grundlage dann die Online-Befragung zur Verfügung gestellt wird.
Checkliste Arbeitsmarktorientierung
Die Checkliste wurde überarbeitet und steht ausnahmsweise als 3. Checkliste in der zweiten Jahreshälfte 2025 zur Erhebung zur Verfügung.