Förderpläne Teilhabepläne

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Was wird gemessen?

Anzahl Mitarbeiter im Arbeitsbereich mit vollständigem 1, individuellem Förder-/Teilhabeplan, der gemeinsam 2 zwischen dem Mitarbeiter bzw. dessen berechtigtem Vertreter 3 und dem Fachpersonal vereinbart wurde.


Was ist zu beachten?

1 Vollständig heißt, alle folgenden sechs Qualitätskriterien liegen vor:

  1. IST-Standermittlung
  2. Benennung überprüfbarer Wirkungsziele, die im Sinne eines für den Mitarbeiter erwünschten Zustands in der Zukunft erreicht werden sollen (SOLL-Stand), z.B. »Der Mitarbeiter ist in der Lage, einen Gabelstapler selbständig zu bedienen«
  3. Vereinbarung/Anpassung geeigneter, zielgerichteter Maßnahmen, Angebote oder Vorgehensweisen, z.B. »Der Mitarbeiter nimmt im September am Gabelstapler-Kurs teil«
  4. Zeitrahmen, in dem die Ziele erreicht werden sollen, z.B. »Bis Jahresende«
  5. Förder-/Teilhabeplanentwicklung durch IST- und SOLL-Abgleich
  6. Gemeinsam mit dem Mitarbeiter oder dessen berechtigtem Vertreter vereinbart

2 Die gemeinsame Vereinbarung muss nicht unterschrieben und nicht notwendiger Weise als Papierversion vorliegen, wenn das Ergebnis des Förder-/Teilhabeplangesprächs in der Regel elektronisch dokumentiert wird.

3 Der berechtigte Vertreter ist der gesetzliche Vertreter oder die Person, der durch den gesetzlichen Vertreter diese Aufgabe übertragen wurde.

Zusätzliche Erhebung: Datum der letzten Förder-/Teilhabeplanung


Für wen müssen Daten gesammelt werden?

Alle Mitarbeiter im Arbeitsbereich. Da für Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich die jährliche Förderplanung unter Berücksichtigung aller Qualitätskriterien verbindlich vorgeschrieben ist, wird auf die Erhebung im Berufsbildungsvergleich verzichtet.

NEU: Freiwillig können Kennzahlen, die bisher nur im Arbeitsbereich zu dokumentieren waren, nun auch für Beschäftigte im Berufsbildungsbereich gemessen und ausgewertet werden. Dies ist empfehlenswert, wenn diese Kennzahlen für Werkstätten besonders relevant sind und daher für alle Beschäftigten in den Blick genommen werden sollen. Die Nutzung dieser neuen Zusatzoption ist nicht verpflichend, sondern freiwillig für alle WfbM nutzbar. Wenn Sie die Option aktivieren möchten, setzen Sie in der Kennzahlendatei das Häkchen vor dem Eintrag "Optional: Alle Kennzahlen auch im BBB?" im Blatt "Optionen". Die Option gilt für folgende Kennzahlen:

  • Förderpläne/Teilhabepläne
  • Interne Praktika (geplant und absolviert)
  • ABM/ABA-Teilnahme

Wenn Sie die Option aktivieren, werden die entsprechenden Eingabefelder in der Dateneingabemaske auch bei Beschäftigten im BBB für alle o.g. Kennzahlen bearbeitbar gemacht. Sie müssen aber nicht zwingend für alle Kennzahlen Angaben vornehmen. Vereinbaren Sie in Ihrem Benchmarking-Team, für welche der o.g. Kennzahlen auch für Personen im BBB Angaben vorgenommen werden sollen und informieren Sie alle an der Erhebung in Ihrer Werkstatt Beteiligten entsprechend. Achten Sie bitte darauf, dass dies in der ganzen Werkstatt einheitlich umgesetzt wird.


Wann wird gemessen?

Es werden alle vorhandenen Förderpläne/Teilhabepläne erfasst, die den o.g. Qualitätskriterien entsprechen, unabhängig vom Datum der letzten Aktualisierung. Es werden demnach auch ältere Pläne mitgezählt, sofern sie den Kriterien entsprechen. Zusätzlich wird das Datum der letzten Aktualisierung erfasst, mit dem das durchschnittliche Alter der Pläne ausgewertet werden kann.


Warum wird diese Kennzahl gemessen?

Die individuelle Entwicklungsbegleitung ist eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung beruflicher und persönlicher Ziele von Mitarbeitern. Mit der Definition von Mindeststandards wird zum einen der Partizipation im Planungsprozess Rechnung getragen, zum anderen ermöglichen die Vorgaben zu Zielformulierungen und Maßnahmen Aussagen zur Zielerreichung und unterstützen damit eine stärkere Wirkungsorientierung bei bildungs-, arbeits- und berufsbezogenen Vereinbarungen. Über die Zusatzkennzahlen zu geplanten und durchgeführten Praktika bzw. geplanten betriebsintegrierten Arbeitsplätzen ist eine teilweise Abschätzung der Zielerreichung möglich.


Wie funktioniert die Dateneingabe?

Zur Erfassung dieser Kennzahl starten Sie die Dateneingabemaske in der Kennzahlendatei auf den Arbeitsblättern »Info« oder »MA-Daten« über die Schaltfläche »Dateneingabemaske starten“. Wählen Sie auf der linken Seite den jeweiligen Mitarbeiter aus und in der Mitte das Registerblatt »Kennzahlen«.

Hier setzen Sie das Häkchen, wenn für den Mitarbeiter ein Förderplan vorliegt und alle Qualitätskriterien erfüllt sind. Geben Sie außerdem das Datum der letzten Aktualisierung (einschließlich Gespräch und Vereinbarung mit dem Mitarbeiter) des Förderplans ein!

Hinweis: Bei Mitarbeitern im Berufsbildungsbereich ist das Feld in der Dateneingabemaske deaktiviert, da diese Kennzahl nur für Mitarbeiter im Arbeitsbereich erhoben wird.


FörderpläneTeilhabepläneIMG.jpg


Tipp: Wenn keine Gruppenleiterdateien genutzt werden, zur Reduktion des Dokumentationsaufwands aber trotzdem die Gruppenleiter in die Datenerfassung involviert werden sollen, legen Sie eine Hilfsliste an: Immer wenn ein Förderplangespräch geführt wird, dokumentiert der Gruppenleiter darin die erfolgte Vereinbarung, das Datum und ggfs. vereinbarte Praktika, eine Tätigkeit auf einem BiAp oder eine Übergangsvorbereitung. Ende des Jahres müssen die Hilfslisten eingesammelt in die Datei übertragen werden.