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==Nach Ende des LAG-Projekts in Niedersachsen: Ein neues gemeinsames Netzwerk==
== Fünf neue Werkstätten im WfbM-Benchmarking-Netzwerk ==
Im letzten Jahr endete das auf fünf Jahre angelegte Projekt der LAG:WfbM in Niedersachsen, das als große Qualitätsoffensive zur Teilnahme von über 30 WfbM am WfbM-Benchmarking führte. Das Projekt wird als Erfolg bewertet: Es ist gelungen, das Thema Qualität & Wirksamkeit in großer Breite voran zu bringen, viele Werkstätten besser aufzustellen und bleibende Strukturen wie z.B. einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen. Viele der beteiligten Werkstätten setzen ihre Teilnahme am Benchmarking fort! Die Sonderrolle Niedersachsens mit eigenen Auswertungsvergleichen und einem auf Niedersachsen beschränkten Austausch-Workshop endet jedoch. Ab diesem Jahr wird das WfbM-Benchmarking als ein gemeinsames Netzwerk über alle beteiligten Bundesländer hinweg verstanden. Der Benchmarking-Workshop fann am 10. und 11. Mai in Iserlohn statt und richtete sich an alle teilnehmenden Werkstätten.
Nachdem 2023 das '''Lebenshilfewerk Neumünster''' und die '''Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg Cracau''' neu eingestiegen waren, kommen 2024 gleich fünf neue WfbM aus NRW dazu: '''Gemeinnützige Werkstätten Köln GmbH, Alexianer Werkstätten GmbH, Lebenshilfe-Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH, Lebenshilfe Aachen Werkstätten & Service GmbH und NE.W Nordeifelwerkstätten gGmbH'''. Herzlich willkommen!


==Neue Flexibilität bei der Kennzahlenauswahl==
== Neue Option: Alle Kennzahlen auch im BBB ==
Vormals bestand die Qualitätsmessung aus einer Reihe von Pflichtkennzahlen, die von allen WfbM zu erheben waren, und freiwilligen Ergänzungskennzahlen. Dabei galten für niedersächsische WfbM etwas andere Regeln als für Werkstätten aus anderen Bundesländern. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde eine größere Flexibilität ermöglicht, um bspw. auf besonders aufwändige Kennzahlen verzichten zu können. Ab diesem Jahr wird das System vereinheitlicht und noch flexibler gestaltet: Alle beteiligten Werkstätten erheben standardmäßig das identische Set an Kennzahlen inkl. der ehemals freiwilligen Zusatzindikatoren. Jede Werkstatt kann jedoch in eigener Entscheidung besonders aufwändige Kennzahlen abwählen. Bei der Konfiguration der [[Die Kennzahlendatei | Kennzahlendatei]] wird die Auswahl getroffen. Unsere Empfehlung: Diskutieren Sie zu Beginn des Jahres im Benchmarking-Team Ihrer Werkstatt gemeinsam mit der Leitung, ob Kennzahlen pausiert werden sollen. Beachten Sie dabei, dass eine Mindestausstattung erforderlich ist, um belastbare Aussagen zu den zentralen Qualitätsteilzielen zu erhalten.
Die drei Kennzahlen zu '''Förder-/Teilhabeplänen''', '''Internen Praktika''' und '''Teilnahme an ABM/ABA''' waren bisher auf Personen im Arbeitsbereich beschränkt. Es gibt aber Werkstätten, die diese Aspekte für wichtige Qualitätsmerkmale auch im Berufsbildungsbereich erachten und daher auch für diese Personengruppe dokumentieren und auswertung möchten. Dies ist nun möglich, aber als '''freiwillige Option'''. In der Kennzahlendatei finden Sie hierfür eine neue aktivierbare Option »Alle Kennzahlen auch im BBB«. Wenn Sie das Häkchen dort setzen, werden die drei o.g. Kennzahlen auch für Personen im BBB freigeschaltet und sind editierbar. Wenn Ihre Werkstatt diese freiwillige Zusatzoption nicht nutzen möchte, bleibt für Sie für die drei Kennzahlen alles beim alten. Entscheiden Sie bitte werkstattweit einheitlich, ob Sie die Option nutzen oder nicht - bitte nicht pro Standort unterschiedlich.


==Neue Checkliste Gewaltprävention==
== Neue ABM-Kategorie: Übergangsförderung ==
Das Thema Gewaltprävention erfährt eine zunehmende Beachtung in Werkstätten, nicht zuletzt, weil Präventionskonzepte gesetzlich vorgeschrieben sind. Viele Werkstätten arbeiten an diesen Konzepten und implementieren neue Präventionsstrukturen. Im WfbM-Benchmarking wird ab diesem Jahr eine neue [[Checkliste Gewaltprävention]] eingesetzt, um zu diesem wichtigen Thema einen fundierten Wissensaustausch zu unterstützen. Die Checkliste erfragt nicht nur die gesetzlich geforderten Aspekte, sondern erfasst viele weitere Qualitätsaspekte der »gelebten Praxis«.
Die Kostenträger in Nordrhein-Westfalen fordern die Dokumentation von ABM als Wirksamkeits- und Qualitätsnachweis und geben zusätzlich zu den im WfbM-Benchmarking genutzten Inhaltskategorien eine weitere vor, die '''Angebote zur Übergangsförderung''' bezeichnet. Zum einen, um hier für die zahlreichen Benchmarking-WfbM aus NRW kompatibel zu bleiben, zum anderen aber auch, weil es inhaltlich aus unserer Sicht durchaus Sinn macht, übernehmen wir diese neue Kategorie auch ins Benchmarking-System. Nach der Kategorie »A. Berufsqualifikation« (bisher »A. EDV & Beruf«) folgt ab diesem Jahr die neue Kategorie »B. Übergangsförderung«. Die übrigen Kategorien bleiben gleich, verschieben sich in den Buchstaben aber entsprechend, so dass die letzte nun »G. Sonstiges« ist. Die Differenzierung zwisch den Angeboten aus A. und B. ist nicht ganz einfach (die Kostenträger definieren das auch nicht präzise). In B. kommen ganz allgemein all die Angebote, die von den vermittelten Inhalten und/oder von der Zielgruppe her vor allem die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Das können Angebote sein, die zuvor in A. einsortiert waren, oder womöglich auch Angebote aus der Kategorie »Lebenspraxis« wie bspw. Mobilitätstrainings, die sich an Personen mit Übergangsziel richten. Jede Werkstatt weiß bestimmt, welche Angebote diese Zielrichtung verfolgen.
 
== Neue (freiwillige) Zusatzangabe in ABM-Teilnahmelisten für Geschlecht und vorrangige Behinderung ==
Ebenfalls angeregt durch Nachweispflichten der WfbM in NRW gibt es in den ABM-Teilnahmelisten nun die Möglichkeit, für jeden Kursteilnehmer '''Geschlecht''' und '''vorrangige Behinderung''' zu dokumentieren. Damit können dann Nachweislisten (wie in NRW gefordert) erstellt werden, wie viele Personen aus den Untergruppen Männer, Frauen, Diverse, gB, pB an jedem Angebot teilgenommen haben. Diese neue Angabe ist '''freiwillig'''. Sie können die betreffenden Felder einfach leer lassen, wenn Sie diese Angaben nicht benötigen.
 
== Zusätzliche (freiwillige) Erfassung der Praktika mit mind. 10 Tagen Länge
Einige Kostenträger fordern Nachweise absolvierter Praktika und legen dabei eine Mindestdauer von 10 Arbeitstagen fest - während im WfbM-Benchmarking ein Praktikum bereits ab 5 Tagen gezählt wird. Die Benchmarking-Definition bleibt bestehen, zusätzlich kann aber die Anzahl der Praktika mit mind. 10 Tagen Länge auch erfasst werden, damit die Nachweispflichten einfach bedient werden können. Hierzu gibt es in der Dateneingabemaske neue Eingabefelder im Bereich absolvierte Praktika.
 
== Neuer Fokus auf Menschen mit komplexer Behinderung bzw. im Arbeitsbereich mit speziellem Förderangebot ==
Um bei einzelnen Kennzahlen auch Personen mit höherem Unterstützungsbedarf einbeziehen zu können, werden Ein- und Ausschlusskriterien für diesen Personenkreis angepasst und ggfs. Zusatzerhebungen (z.B. von Einzelfördermaßnahmen) ermöglicht. Diese Änderungen sind derzeit noch in der Abstimmung und werden erst im Laufe des Jahres gestartet. Die Änderungen werden im Messjahr 2024 erprobt und ggf. für folgende Messjahre weiter angepasst.

Aktuelle Version vom 17. Januar 2024, 18:05 Uhr

Fünf neue Werkstätten im WfbM-Benchmarking-Netzwerk

Nachdem 2023 das Lebenshilfewerk Neumünster und die Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg Cracau neu eingestiegen waren, kommen 2024 gleich fünf neue WfbM aus NRW dazu: Gemeinnützige Werkstätten Köln GmbH, Alexianer Werkstätten GmbH, Lebenshilfe-Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH, Lebenshilfe Aachen Werkstätten & Service GmbH und NE.W Nordeifelwerkstätten gGmbH. Herzlich willkommen!

Neue Option: Alle Kennzahlen auch im BBB

Die drei Kennzahlen zu Förder-/Teilhabeplänen, Internen Praktika und Teilnahme an ABM/ABA waren bisher auf Personen im Arbeitsbereich beschränkt. Es gibt aber Werkstätten, die diese Aspekte für wichtige Qualitätsmerkmale auch im Berufsbildungsbereich erachten und daher auch für diese Personengruppe dokumentieren und auswertung möchten. Dies ist nun möglich, aber als freiwillige Option. In der Kennzahlendatei finden Sie hierfür eine neue aktivierbare Option »Alle Kennzahlen auch im BBB«. Wenn Sie das Häkchen dort setzen, werden die drei o.g. Kennzahlen auch für Personen im BBB freigeschaltet und sind editierbar. Wenn Ihre Werkstatt diese freiwillige Zusatzoption nicht nutzen möchte, bleibt für Sie für die drei Kennzahlen alles beim alten. Entscheiden Sie bitte werkstattweit einheitlich, ob Sie die Option nutzen oder nicht - bitte nicht pro Standort unterschiedlich.

Neue ABM-Kategorie: Übergangsförderung

Die Kostenträger in Nordrhein-Westfalen fordern die Dokumentation von ABM als Wirksamkeits- und Qualitätsnachweis und geben zusätzlich zu den im WfbM-Benchmarking genutzten Inhaltskategorien eine weitere vor, die Angebote zur Übergangsförderung bezeichnet. Zum einen, um hier für die zahlreichen Benchmarking-WfbM aus NRW kompatibel zu bleiben, zum anderen aber auch, weil es inhaltlich aus unserer Sicht durchaus Sinn macht, übernehmen wir diese neue Kategorie auch ins Benchmarking-System. Nach der Kategorie »A. Berufsqualifikation« (bisher »A. EDV & Beruf«) folgt ab diesem Jahr die neue Kategorie »B. Übergangsförderung«. Die übrigen Kategorien bleiben gleich, verschieben sich in den Buchstaben aber entsprechend, so dass die letzte nun »G. Sonstiges« ist. Die Differenzierung zwisch den Angeboten aus A. und B. ist nicht ganz einfach (die Kostenträger definieren das auch nicht präzise). In B. kommen ganz allgemein all die Angebote, die von den vermittelten Inhalten und/oder von der Zielgruppe her vor allem die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Das können Angebote sein, die zuvor in A. einsortiert waren, oder womöglich auch Angebote aus der Kategorie »Lebenspraxis« wie bspw. Mobilitätstrainings, die sich an Personen mit Übergangsziel richten. Jede Werkstatt weiß bestimmt, welche Angebote diese Zielrichtung verfolgen.

Neue (freiwillige) Zusatzangabe in ABM-Teilnahmelisten für Geschlecht und vorrangige Behinderung

Ebenfalls angeregt durch Nachweispflichten der WfbM in NRW gibt es in den ABM-Teilnahmelisten nun die Möglichkeit, für jeden Kursteilnehmer Geschlecht und vorrangige Behinderung zu dokumentieren. Damit können dann Nachweislisten (wie in NRW gefordert) erstellt werden, wie viele Personen aus den Untergruppen Männer, Frauen, Diverse, gB, pB an jedem Angebot teilgenommen haben. Diese neue Angabe ist freiwillig. Sie können die betreffenden Felder einfach leer lassen, wenn Sie diese Angaben nicht benötigen.

== Zusätzliche (freiwillige) Erfassung der Praktika mit mind. 10 Tagen Länge Einige Kostenträger fordern Nachweise absolvierter Praktika und legen dabei eine Mindestdauer von 10 Arbeitstagen fest - während im WfbM-Benchmarking ein Praktikum bereits ab 5 Tagen gezählt wird. Die Benchmarking-Definition bleibt bestehen, zusätzlich kann aber die Anzahl der Praktika mit mind. 10 Tagen Länge auch erfasst werden, damit die Nachweispflichten einfach bedient werden können. Hierzu gibt es in der Dateneingabemaske neue Eingabefelder im Bereich absolvierte Praktika.

Neuer Fokus auf Menschen mit komplexer Behinderung bzw. im Arbeitsbereich mit speziellem Förderangebot

Um bei einzelnen Kennzahlen auch Personen mit höherem Unterstützungsbedarf einbeziehen zu können, werden Ein- und Ausschlusskriterien für diesen Personenkreis angepasst und ggfs. Zusatzerhebungen (z.B. von Einzelfördermaßnahmen) ermöglicht. Diese Änderungen sind derzeit noch in der Abstimmung und werden erst im Laufe des Jahres gestartet. Die Änderungen werden im Messjahr 2024 erprobt und ggf. für folgende Messjahre weiter angepasst.