Teilnahme an Fort- und Weiterbildung bzw. Supervision/Coaching von Fachpersonal/Führungskräften

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Was wird gemessen?

Teilnahme an Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen 1 und Teilnahme an Supervisions-/Coachingangeboten 2 vom Fachpersonal 3 und von Führungskräften 4, bezogen auf die Gesamtzahl an Fachpersonal und Führungskräften.


Was ist zu beachten?

Es werden getrennt Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Supervisions-/Coachingangebote erfasst.

1 Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen: Gezählt werden alle Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Mindeststundenzahl von 4 Zeitstunden pro Jahr aufweisen. Ausgeschlossen sind:

  • durch Vorschriften oder Gesetze geforderte Fort- und Weiterbildungen wie SPZ und gFAB, Erste-Hilfe-Kurse, Datenschutz, Hygieneanweisungen usw. Ausnahme: Wenn Fort- und Weiterbildungen für die betreffende Person nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen sie mitgezählt werden, bspw. SPZ für Personen, die nicht als Gruppenleiter eine SPZ nachweisen müssen.
  • Bildungsurlaub


2 Supervisions-/Coachingangebote: Gezählt werden alle Supervisions- und Coachingangebote, die als Gruppen-, Team-, Einzelsupervision oder -Coaching in Anspruch genommen und von einem ausgebildeten Supervisor bzw. Coach geleitet werden.


Für wen müssen Daten gesammelt werden?

Die Angaben werden separat erfasst für zwei Personengruppen:

3 Fachpersonal: Angestellte, die direkt mit der Assistenz, Förderung oder Betreuung beauftragt sind. Hierzu zählt das Fachpersonal, das beispielsweise in Gruppenleitungsfunktion, im Begleitenden Dienst (z.B. Pflege, Psycholog. Dienst), Sozialen Dienst oder weiteren Fachdiensten (z.B. Integrationsmanagement, Vorrichtungsbau, Bildungskoordination) tätig ist und zu dessen vereinbartem Aufgabengebiet die Begleitung/Assistenz und/oder Förderung von Mitarbeitern gehört.

Ausgeschlossene Personengruppen: BUFDIs, FSJler, Praktikant/innen, Produktionshelfer und Angestellte der Werkstatt, die nicht mit der Assistenz, Förderung oder Betreuung der Mitarbeiter beauftragt sind.


4 Führungskräfte: Angestellte, in Führungs- oder Leistungsposition sind Geschäftsführungen, Werkstattleitungen, Geschäftsbereichsleitungen, Leitungen des Sozialen oder Begleitenden Dienstes usw. Fachpersonal in Gruppenleitungsfunktion gehört nicht zu den Führungskräften, sondern zum Fachpersonal.


Alle Angaben werden für jede Betriebsstätte separat erhoben, sofern in der Werkstatt verschiedene Betriebsttäten vorhanden sind und der Betriebsstättenvergleich genutzt wird!


Wann wird gemessen?

01.01. – 31.12.


Warum wird diese Kennzahl gemessen?

Die »Kompetenz des Fachpersonals« wird aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Bei dieser Kennzahl werden Personen, die Fort- und Weiterbildungsaktivitäten genutzt haben, gezählt, beim entsprechenden Pendant die Anzahl wahrgenommener Stunden insgesamt. Beide Kennzahlen müssen gemeinsam betrachtet werden, wenn ein ausgewogenes Verhältnis angestrebt wird. Ein hoher Standard und die kontinuierliche Weiterentwicklung möglichst aller Angestellten sind eine grundlegende Voraussetzung, den aktuellen Arbeitsanforderungen optimal begegnen zu können.

Ab der Messung 2020 werden auch Angebote zur Supervision bzw. Coachingangebote gezählt. Sie gelten als wichtiges Unterstützungsangebot im sozialen, pädagogischen und therapeutischen Bereich und dienen durch die Reflexion des eigenen Handelns der qualitativen Weiterentwicklung der Fachkompetenz.


Wie funktioniert die Dateneingabe?

Zur Erfassung dieser Kennzahl öffnen Sie in der Kennzahlendatei das Blatt »WfbM-Daten« und scrollen nach unten bis zum Abschnitt »Fort-/Weiterbildungen für Fach- und Führungskräfte & Qualifikation von Fachkräften und Gruppenleitungen«.

Hier geben Sie alle Angaben ein. Bitte vergessen Sie nicht die Angaben zum Nenner, also die Gesamtzahl an Personen der beiden Gruppen in der WfbM bzw. der Betriebsstätte.


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