Stammdaten zur Strukturierung

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Was wird erhoben?

Erhoben werden allgemeine Angaben aller Mitarbeiter, z.B. Jahrgang, Geschlecht, Behinderungsart. Darüber hinaus werden Informationen gesammelt, die bei der Interpretation der Ergebnisse nützlich sind, wie z.B. die Wohnsituation, besonderer Betreuungsbedarf etc.

Folgende Stammdaten werden bei für jeden Mitarbeiter geführt und jeweils zum 31.12. aktualisiert:

  1. ID-Nummer des Mitarbeiters: Diese Angabe ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Werkstatt bisher keine ID-Nummern verwendet hat. In diesem Fall kann die Angabe leer bleiben. ID-Nummern erleichtern es aber, beispielsweise einen Mitarbeiter in der Datei zu finden, wenn der Name nicht korrekt eingegeben wurde oder nach dem Versand der anonymisierten Daten Nachfragen zu einem Datensatz notwendig werden.
  2. Name des Mitarbeiters: Dient der eindeutigen Zuordnung relevanter Daten bei der Kennzahlenerhebung. Sämtliche Mitarbeiternamen werden vor dem Datentransfer an die Auswertungsstelle gelöscht. Hierfür können Sie die Makrofunktion »Alle Mitarbeiternamen löschen« in der Kennzahlendatei nutzen.
  3. Geschlecht: Die Erhebung ermöglicht spezifische Auswertungen, ob die Teilhabequalität in der Werkstatt für Männer und Frauen unterschiedlich ist.
  4. Jahrgang: Das Geburtsdatum wird in der Datentabelle vierstellig (z.B. 1969) eingegeben. Bitte geben Sie kein Datumsformat (TT.MM.JJJJ) ein und fügen Sie auch keine Daten aus anderen Systemen im Datumsformat ein! Relevant für die Auswertung ist der Jahrgang, um Alterskohorten und spezifische Ergebnisse für Alterskategorien berechnen zu können.
  5. Gruppenleiter: Es kann der Name der Gruppenleitung oder auch die Bezeichnung der Gruppe eingetragen werden. Die Angabe dient dem leichteren Auffinden eines Mitarbeiters in der Datei bzw. dem Sortieren und der Erstellung von Gruppenleiterdateien. Es findet jedoch keine Auswertung auf Gruppenebene statt.
  6. Art und Ausprägung der Behinderung: (Mehrfachnennung möglich) Bei der Auswertung werden Ergebnisse für Intellektuell Behinderte und Psychisch Behinderte separat aufgeführt. Die Angaben zu Sinnes- und Körperbehinderten werden nur zum Vergleich der Mitarbeiterstruktur mit anderen Werkstätten genutzt.
    • Intellektuelle Behinderung (max. eine Auswahl aus Geistige Behinderung, Lernbehinderung, keine Differenzierung möglich)
    • Psychische Behinderung (Mehrfachnennung möglich aus Psychotische Störung, Persönlichkeitsstörung, keine Differenzierung möglich oder andere psychische Behinderung)
    • Sinnesbehinderung
    • Körperbehinderung
  7. Bereich: Angabe des Bereichs, in dem sich der Mitarbeiter am 31.12. befindet. Mitarbeiter werden erst nach Abschluss des Eingangsverfahrens erfasst.
    • Berufsbildungsbereich (kurz: BBB): verstanden als die Teilnahme an der BB-Maßnahme
    • Arbeitsbereich (kurz: AB-RP oder nur RP): Regulärer Produktions- und Dienstleistungsbereich
    • Arbeitsbereich mit speziellem Förderangebot (kurz: AB-SF oder nur SF), d.h. Mitarbeiter,
      • die aufgrund ihrer behinderungs-, alters- oder verhaltensbedingten erheblich reduzierten Leistungsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft aus dem Produktions- und Dienstleitungsbereich herausgenommen werden bzw.
      • aus gleichen Gründen direkt bei der Aufnahme dem Arbeitsbereich mit speziellem Förderangebot zugewiesen werden
      • für die ein erhöhter Betreuungsschlüssel vorliegt und
      • die sozialversichert sind.
  8. Wohnsituation: Die Angabe zur Wohnsituation dient nur zum Vergleich der Mitarbeiterstruktur mit anderen Werkstätten. Bei hoher Messbelastung kann für alle Mitarbeiter »andere/unbekannt« angegeben werden.
    • Selbständig
    • Herkunfts-/Pflegefamilie
    • Betreutes Wohnen
    • Wohnheim/Wohngruppe
    • Andere/unbekannt
  9. Betreuungsaufwand/HMBT-Stufe:
    • Niedersachsen: HMBT-Stufe (nur für Mitarbeiter im Arbeitsbereich): 1= bis 20, 2=21-40, 3=41-60, 4=61-80, 5= 81 und mehr
    • BUND: Anerkannter zusätzlicher Betreuungsaufwand liegt vor: 0=nein, 1=ja
  10. Beschäftigungsumfang: Die Angabe dient zum Vergleich der Mitarbeiterstruktur mit anderen Werkstätten. Bei einzelnen Kennzahlen wie bspw. dem Durchschnittsentgelt werden auch Ergebnisse für Gruppen verschiedenen Beschäftigungsumfangs berechnet.
    • Behinderungsbedingte Reduzierung der Beschäftigungszeit
    • Freiwillige Reduzierung der Beschäftigungszeit (unter 33,5 Std.)


Was ist zu beachten?

Die Personalstammdaten müssen bei neuen Werkstätten zu Projektbeginn in der Kennzahlendatei angelegt werden. Dabei sollte geprüft werden, ob die in der Werkstatt bereits vorliegenden Personalstammdaten aus dem bestehenden System exportiert und in die Kennzahlendatei eingefügt werden können. Bei Neuaufnahmen, Austritten, Gruppen- oder Bereichswechseln können diese Änderungen direkt in der Kennzahlendatei über die Eingabemaske vorgenommen werden. In Werkstätten, die bereits im Vorjahr teilgenommen und Stammdaten angelegt haben, können diese importiert und weiterverwendet werden.

In der Kennzahlendatei müssen grundsätzlich nur die Mitarbeiter erfasst sein, die zum 31.12. des Messjahres Werkstattmitarbeiter sind.

Die zu erhebenden Personalstammdaten beziehen sich auf dieses Datum und müssen nur zum 31.12. um Ein- und Austritte oder andere Veränderungen wie beispielsweise Gruppenwechsel aktualisiert werden. Bitte beachten Sie:

  • Die Stammdaten müssen i.d.R. nicht bspw. monatlich mitgeführt werden!
  • Mitarbeiter im Eingangsverfahren müssen i.d.R. nicht eingetragen werden!
  • Vorübergehende Gruppenwechsel müssen i.d.R. nicht eingetragen werden!
  • Neuaufnahmen müssen i.d.R. nicht kontinuierlich im laufenden Messjahr eingetragen werden, sondern es genügt, Neuaufnahmen nach Abschluss des Eingangsverfahrens gesammelt einzufügen.

Ausnahme: Mitarbeiter, die zum 31.12. nicht mehr Werkstattmitarbeiter sind, jedoch vor dem 31.12. etwas Kennzahlenrelevantes getan haben, müssen doch in der Kennzahlendatei eingetragen sein, damit die Kennzahlenangaben ausgewertet werden können.

Beispiele:

  • Mitarbeiter, für die im Messjahr eine Fähigkeitsmessung durchgeführt wurde (seit 2019 freiwillige Messung für Niedersachsen), etwa nach dem Ende des Eingangsverfahrens.
  • Mitarbeiter, die im Messjahr ein Praktikum (bei Mitarbeitern im BBB nur externes Praktikum) absolviert haben.
  • Mitarbeiter, die im Messjahr Vorbereitungsmaßnahmen für eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt absolviert haben.
  • Mitarbeiter, die im Messjahr einen Betriebsintegrierten Arbeitsplatz hatten.
  • Mitarbeiter, die vor dem 31.12. die Werkstatt verlassen haben, weil sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden.

Achtung: Bei allen Mitarbeitern, die zum 31.12. nicht Werkstattmitarbeiter, aber dennoch wegen der oben aufgeführten Ausnahmen in der Kennzahlendatei eingetragen sind, muss die Angabe »Vorzeitiger Austritt (EXTRA)« angekreuzt werden.