Nutzung Arbeitsbegleitende Maßnahmen/Angebote

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Was wird gemessen?

Anzahl wahrgenommener Stunden 1 an arbeitsbegleitenden Maßnahmen/Angeboten 2 je inhaltlicher Kategorie 3 im Messzeitraum, bezogen auf die Anzahl angebotener Stunden an arbeitsbegleitenden Maßnahmen/Angeboten im Messzeitraum.


Was ist zu beachten?

Was wird gezählt?

1Wahrgenommene Stunden = Anzahl tatsächlicher Teilnehmer über alle stattgefundenen Termine x Zeitstunde/n der arbeitsbegleitenden Maßnahme/n bzw. Angebote

Für die Erhebung dieser Kennzahl muss für jedes Angebot eine Teilnehmerliste geführt werden. Die Datei »ABM/ABA-Teilnahmeliste« ermöglicht die differenzierte Erfassung und Auswertung von Gründen für die Nicht-Teilnahme.

Welche Angebote dürfen gezählt werden?

2 Es dürfen nur Angebote gezählt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie finden ergänzend zur Arbeit statt.
  • Sie werden zentral und gruppenübergreifend geplant.
  • Ausnahme 1: Besondere Angebote für Mitarbeiter mit BiAp dürfen auch als Gruppenangebot mitgezählt werden!
  • Ausnahme 2: Einzelfördermaßnahmen zur individuellen Berufsqualifizierung wie z.B. Führerscheine, wie z.B. Traktor- oder Gabelstaplerführerscheine, Maschinenscheine, wie z.B. Kettensägen-Schein, oder vergleichbare individuelle Qualifizierungsangebote, die mit einer Prüfung beendet oder für die ein Zeugnis, Teilnahmezertifikat o.ä. ausgestellt werden, dürfen mitgezählt werden!

Nicht gezählt werden folgende Angebote:

  • Einzelfördermaßnahmen (bis auf o.g. Ausnahme 2), insb. die über andere Träger finanziert werden (Ergotherapie, Physiotherapie, usw.)
  • Gruppenbezogene Maßnahmen (bis auf o.g. Ausnahme 1)
  • Feste, Freizeiten, Ausflüge
  • Wiederkehrende gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (Hygieneanweisungen, Arbeitssicherheitsunterweisungen usw.)
  • Nicht von der WfbM finanzierte Angebote (z.B. Reha-Sport)


3 Inhaltliche Kategorien:

A. Berufsqualifizierende Angebote und Angebote zur Förderung von Schlüsselkompetenzen (EDV-Kurse, Gabelstaplerführerschein, Selbstsicherheitstraining, usw.) ohne spezifische Ausrichtung auf die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
NEU B. Angebote zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; Inhalte z.B. wie in A. aber mit spezifischer Ausrichtung in Inhalten und/oder Teilnehmerzielgruppe auf die Übergangsförderung
C. Musik und kreative Angebote (Trommeln, Malen, Handarbeiten usw.)
D. Sport und Entspannung (Schwimmen, Yoga usw.)
E. Lebenspraktische Kenntnisse/Aktivitäten (Kochen, Umgang mit Geld usw.)
F. Kognitives Lernen/Kulturtechniken, allgemeinbildende Angebote (Rechnen, Schreiben, Sprachen usw.)
G. Sonstiges


Welche Gründe für Nichtteilnahme werden erhoben?

Zur genaueren Analyse ist es sinnvoll, bei Nichtteilnahme die Gründe zu erfassen. Diese Erhebung ist freiwillig. Folgende Kategorien werden erfasst:

  • k = Der Mitarbeiter war bei Termin krank
  • g = Der Mitarbeiter war bei Termin in geplant abwesend (z.B. wg. Urlaub, Praktikum)
  • p = Der Mitarbeiter war bei Termin in der Produktion gebunden.
  • w = Der Mitarbeiter hat auf eigenen Wunsch nicht teilgenommen.
  • a = Der Termin ist ausgefallen (z.B. wg. Erkrankung des Kursleiters), immer für alle Teilnehmer eintragen.


NEU Dokumentation von Geschlecht und vorrangiger Behinderung

Als freiwillige Zusatzangabe können von allen Teilnehmenden an den Angeboten das Geschlecht und die vorrangige Behinderung erfasst werden. Damit können später Listen der Angebote mit den Anteilen der Personenuntergruppen erstellt werden - falls die Kostenträger diese Angabe fordern. Die Angabe ist frewillig. Wenn Ihre Werkstatt diese Information nicht benötigt, können die neuen Eingabefelder leer bleiben. Bitte informieren Sie alle Personen, die die ABM-Teilnahmelisten führen, darüber, ob die Angaben ausgefüllt werden soll oder nicht.


Für wen müssen Daten gesammelt werden?

Alle arbeitsbegleitenden Maßnahmen/Angebote der Werkstatt.


Wann wird gemessen?

01.01. – 31.12.

Für Werkstätten, deren Kursangebot nicht zum 01.01. beginnt, besteht die Möglichkeit, das Kursangebot nicht kalenderjährig, sondern gemäß dem Kursjahr (bspw. von Oktober bis September) zu erfassen. Wichtig ist, dass 12 Monate Angebot ABM/ABA gemessen werden und für genau diesen Zeitraum des Angebots die Wahrnehmung der ABM/ABA-Stunden erfasst wird.


Warum wird diese Kennzahl gemessen?

Diese Kennzahl gibt einen Hinweis darauf, wie häufig geplante arbeitsbegleitende Maßnahmen auch tatsächlich wahrgenommen werden. Hoher Produktionsdruck, aber auch die Breite und/oder Inhalte des Angebotes sowie die Organisation der ABM beeinflussen diese Zahl maßgeblich. Zusammen mit der Kennzahl Angebote Stunden arbeitsbegleitender Maßnahmen/Angebote wird das Angebot von zwei Seiten bewertet.


Wie funktioniert die Dateneingabe?

Die fertig berechneten Ergebnisse sind in der Kennzahlendatei jeder Betriebsstätte im Blatt »WfbM-Daten« einzutragen.

Die einfache Methode: Zur Erfassung der Kennzahl empfehlen wir die Datei ABM-Teilnahmeliste zu nutzen. Damit werden alle Angaben inkl. einer Anwesenheitsliste zur Dokumentation wahrgenommener Stunden erfasst und nach Import in die Kennzahlendatei korrekt berechnet. Die ABM-Teilnahmeliste finden Sie fertig vorbereitet mit den Daten Ihrer Betriebsstätten in Ihrem werkstattspezifischen Cloud-Ordnern. Wie diese ABM-Teilnahmeliste genau zu verwenden ist, erläutert die Anleitung zur Verwendung der ABM-Teilnahmeliste. Hinweise zur Übertragung der Daten ABM-Teilnahmelisten in die Kennzahlendatei finden Sie hier.

Die komplizierte Methode: Grundsätzlich möglich und zulässig (aber umständlicher und fehlerträchtiger) ist es, die Ergebnisse selbst zu berechnen und auf das Führen der ABM-Teilnahmeliste zu verzichten. Hierfür müssen die wahrgenommenen Stunden für alle Angebote jeder inhaltlichen Kategorie aufsummiert werden. Sie müssen eine Anwesenheitsliste führen und für jeden Teilnehmer die Betriebsstätte aufnehmen. Dann wird für jedes Angebot die Summe der wahrgenommenen Stunden aller Termine für jede Betriebsstätte zusammengezählt. Die wahrgenommenen Stunden werden nicht wie die angebotenen nach Größe der Betriebsstätte anteilig verteilt, sondern es wird die tatsächliche Teilnehmerverteilung aus den Betriebsstätten berücksichtigt!