Kurzüberblick

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Hier können Sie sich einen raschen Überblick über das »WfbM-Benchmarking der Teilhabe am Arbeitsleben« verschaffen! Wie läuft die Erhebung ab? Was passiert wann im Jahr? Worauf ist zu achten? Wer macht was? Diese und andere Details der praktischen Umsetzung sind hier im Kurzüberblick zu finden. Interessant für neu ins Benchmarking einsteigende Werkstätten, aber natürlich auch für Einzelpersonen, die sich neu mit dem Benchmarking, das womöglich schon seit Jahren in der WfbM genutzt wird, beschäftigen.


Warum WfbM-Benchmarking?

Das WfbM-Benchmarking ist ein erprobtes und bewährtes Verfahren, um die Qualität der Teilhabe am Arbeitsleben und mithin die Wirkung der Teilhabeleistung in der Werkstatt zu bewerten. Geeignete Maßnahmen zur Messung und zum Nachweis von Wirkungen sind nicht nur im BTHG für jede WfbM vorgeschrieben, Werkstätten haben darüber hinaus ein wachsendes Interesse daran, Qualität und Wirkungen nachweisen zu können. Alle Akteursgruppen in und um die die WfbM sollren über Qualität und Wirkung der Leistungserbringen informiert werden:

  • Mitarbeiter mit Behinderung und ihre Angehörigen bzw. gesetzl. Betreuer können anhand von Qualitätsergebnissen besser selbstbestimmt entscheiden und an der Qualitätsweiterentwicklung in der Werkstatt mitarbeiten.
  • Menschen mit Behinderung, für die u.U. eine Tätigkeit in der Werkstatt in Frage kommt, können sich über veröffentlichte (Teil-)Ergebnisse informieren, wodurch gegebenfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen WfbM entsteht.
  • Kooperationspartner der WfbM, etwa Betriebe, Zulieferer, Wohneinrichtung, kommunale Einrichtungen, Vereine u.a. werden über die Qualität in der Werkstatt sowie die Schritte der kontinuierlichen Weiterentwicklung unterrichtet. Die positive öffentliche Wahrnehmung der Werkstatt wird gefördert.
  • Kostenträger können u.U. ausgewählte Teilergebnissen zugänglich gemacht werden, um gute Qualität zu dokumentieren. Möglichst kompatible Kennzahlen ermöglichen darüber hinaus eine effizientere Berichterstattung von Indikatoren, die von Kostenträgern verpflichtend gefordert werden.

Die verschiedenen Interessensgruppen adäquat mit geeigneten Informationen zu versorgen, ist Aufgabe und Zuständigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Werkstatt. Zu Beginn der Teilnahme am WfbM-Benchmarking sollte daher ein Konzept der Öffenlichkeitsarbeit entwickelt werden.