Betriebsintegrierte Arbeitsplätze

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Was wird gemessen?

Anzahl Mitarbeiter, die irgendwann im Messjahr zwischen 01.01.-31.12. einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz hatten bzw. haben, bezogen auf die Anzahl aller Mitarbeiter. Zusätzlich wird der Stand zum Stichtag 31.12. erfasst. 1

Zusätzliche Erhebung: Geplante BiAp
Anzahl Mitarbeiter, für die im Förder-/Teilhabeplan die Tätigkeit auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz für das Messjahr vereinbart wurde und die im Messjahr einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz haben oder hatten, bezogen auf die Anzahl Mitarbeiter, für die im Förder-/Teilhabeplan ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz für das Messjahr vereinbart worden war. 2

Zusätzliche Erhebung: Rückkehrer von BiAp
Anzahl Mitarbeiter, bei denen die vertragliche Vereinbarung für einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz zwischen WfbM, Mitarbeiter (bzw. dessen gesetzl. Vertreter) und Arbeitgeber im Messjahr ungeplant/vorzeitig aufgehoben wurde und die wieder werkstattintern beschäftigt wurden, bezogen auf die Anzahl Mitarbeiter mit betriebsintegriertem Arbeitsplatz. 3


Was ist zu beachten?

1 Betriebsintegrierte Arbeitsplätze sind befristete oder dauerhaft angelegte ausgelagerte Arbeitsplätze in

  • Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
  • Integrationsprojekten

Es werden sowohl

  • Einzelarbeitsplätze als auch
  • Gruppenarbeitsplätze (dies sind in der Regel Arbeitsplätze mit mindestens 3 Mitarbeitern, die durch einen Gruppenleiter begleitet werden)

erfasst.


2 Geplante BiAp: Wurde bei der Förder-/Teilhabeplanung die Tätigkeit auf einem BiAp (neu oder als Fortsetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses) vereinbart? Gezählt werden sowohl neue Wechsel auf betriebsintegrierte Arbeitsplätze als auch eine Fortsetzung der schon zuvor begonnenen Tätigkeit. Voraussetzung ist, dass Wechsel bzw. Fortsetzung im Förder-/Teilhabeplan vereinbart waren.


3 Rückkehr von BiAp: Bei vorzeitiger Aufhebung des Arbeitsverhältnisses werden folgende Gründe erfasst:

  • Gesundheitliche Probleme des Mitarbeiters
  • Wunsch des Mitarbeiters
  • Mangelnde Passung, z.B. Über-/Unterforderung am Arbeitsplatz, unzureichende soziale Einbindung
  • Betriebsbedingte Gründe
  • Andere

Nicht erfasst werden bei dieser Zusatzerhebung Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt endet.


Für wen müssen Daten gesammelt werden?

Erfasst werden alle Mitarbeiter, die im Zeitraum von 01.01.-31.12. einen zwischen WfbM, Mitarbeiter (bzw. dessen gesetzl. Vertreter) und Arbeitgeber vertraglich vereinbarten betriebsintegrierten Arbeitsplatz hatten.


Wann wird gemessen?

01.01-31.12.

Zusätzlich wird der Stand zum Stichtag: 31.12. erfasst über die Zusatzangabe, ob ein dokumentier betriebsintegrierter Arbeitsplatz auch zum 31.12. bestanden hat. Diese Zusatzerhebung dient der Sicherstellung der Kompatibilität mit von vielen Kostenträgern geforderten Kennzahlen, für die i.d.R. dieser Stichtag vorgesehen ist.


Warum wird diese Kennzahl gemessen?

Betriebsintegrierte Einzel- und Gruppen-Arbeitsplätze ermöglichen in einem hohen Maß die Teilhabe am Arbeitsleben in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt nahen Umfeld. Die Haupt- und Zusatzkennzahlen geben einen Hinweis darauf, wie erfolgreich die Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt bspw. durch ein gezieltes Integrationsmanagement und/oder eine regionale Vernetzung der Werkstatt unterstützt wird. Zudem liefert die Zusatzkennzahl »Geplante BiAp« Informationen zur wirkungsorientierten Planung.


Wie funktioniert die Dateneingabe?

Zur Erfassung dieser Kennzahl starten Sie die Dateneingabemaske in der Kennzahlendatei auf den Arbeitsblättern »Info« oder »MA-Daten« über die Schaltfläche »Dateneingabemaske starten“. Wählen Sie auf der linken Seite den jeweiligen Mitarbeiter aus und in der Mitte das Registerblatt »Kennzahlen«.

Hier setzen Sie das Häkchen, wenn der Mitarbeiter im Messjahr 01.01.-31.12. einen betriebsintegrierten Einzel- oder Gruppenarbeitsplatz hatte. sowie zusätzlich zum Stichtag des 31.12. zu den Bedingungen der Kennzahl hat. Wählen Sie dann aus, ob es sich um einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes oder einen Integrationsbetrieb handelt. Nutzen Sie das Textfeld, um die Art des BiAp zu beschreiben. Diese Angabe erleicht die Kontrolle, ob alle BiAp erfasst wurden, sowie eine detailliertere Auswertung. Setzen Sie das Häkchen, sofern der BiAp zum Stichtag 31.12. noch bestanden hat. Darunter setzen Sie ggfs. das Häkchen, wenn ein BiAp-Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde und wählen Sie den zutreffenden Grund hierfür aus.

Hinweis: Die Eingabefelder für »Vereinbarte BiAp« sowie »Rückkehrer von BiAp« sind nur sichtbar, wenn die Nutzung der freiwilligen Kennzahlen im Blatt »Optionen« aktiviert wurde.


BetriebsintegrierterArbeitsplatzIMG2.jpg


Tipp: Wenn keine Gruppenleiterdateien genutzt werden, zur Reduktion des Dokumentationsaufwands aber trotzdem die Gruppenleiter in die Datenerfassung involviert werden sollen, legen Sie eine Hilfsliste an: Immer wenn ein Förderplangespräch geführt wird, dokumentiert der Gruppenleiter darin die erfolgte Vereinbarung einer Tätigkeit auf einem BiAp. Ende des Jahres müssen die Hilfslisten eingesammelt in die Datei übertragen werden.