Angebote Stunden arbeitsbegleitender Maßnahmen/Angebote: Unterschied zwischen den Versionen

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Die fertig berechneten Ergebnisse sind in der [[Die Kennzahlendatei | Kennzahlendatei]] jeder Betriebsstätte im Blatt »WfbM-Daten« einzutragen.  
Die fertig berechneten Ergebnisse sind in der [[Die Kennzahlendatei | Kennzahlendatei]] jeder Betriebsstätte im Blatt »WfbM-Daten« einzutragen.  


Die '''einfache''' Methode: Zur Erfassung der Kennzahl empfehlen wir die Datei '''ABM-Teilnahmeliste''' zu nutzen. Damit werden alle Angaben inkl. einer Anwesenheitsliste zur Dokumentation wahrgenommener Stunden erfasst und nach Import in die Kennzahlendatei korrekt berechnet. Die ABM-Teilnahmeliste finden Sie fertig vorbereitet mit den Daten Ihrer Betriebsstätten in Ihrem werkstattspezifischen Cloud-Ordnern. Wie diese ABM-Teilnahmeliste genau zu verwenden ist, erläutert die [[ABM-Teilnahmeliste | Anleitung zur Verwendung der ABM-Teilnahmeliste]]. Hinweise zur '''Übertragung''' der Daten ABM-Teilnahmelisten in die Kennzahlendatei finden Sie [[Die Kennzahlendatei#Import_der_ABM-.2FABA-Teilnahmelisten | hier]].
Die '''einfache''' Methode: Zur Erfassung der Kennzahl empfehlen wir die Datei '''ABM-Teilnahmeliste''' zu nutzen. Damit werden alle Angaben inkl. einer Anwesenheitsliste zur Dokumentation wahrgenommener Stunden erfasst und nach Import in die Kennzahlendatei korrekt berechnet. Die ABM-Teilnahmeliste finden Sie fertig vorbereitet mit den Daten Ihrer Betriebsstätten in Ihrem werkstattspezifischen Cloud-Ordnern. Wie diese ABM-Teilnahmeliste genau zu verwenden ist, erläutert die [[ABM-Teilnahmeliste | Anleitung zur Verwendung der ABM-Teilnahmeliste]]. Hinweise zur '''Übertragung''' der Daten der ABM-Teilnahmelisten in die Kennzahlendatei finden Sie [[Die Kennzahlendatei#Import_der_ABM-.2FABA-Teilnahmelisten | hier]].


Die '''komplizierte''' Methode: Grundsätzlich möglich und zulässig (aber umständlicher und fehlerträchtiger) ist es, die Ergebnisse selbst zu berechnen und auf das Führen der ABM-Teilnahmeliste zu verzichten. Hierfür müssen die angebotenen Stunden für alle Angebote jeder inhaltlichen Kategorie aufsummiert werden. Kompliziert ist dabei die korrekte Berechnung bei verschiedenen Betriebsstätten, insb. bei werkstattübergreifenden Angeboten. Stunden von Angeboten, an den nur Mitarbeiter einer Betriebsstätte teilnehmen können, werden auch nur für diese Betriebsstätte gezählt. Stunden von Angeboten, an den Mitarbeiter mehrerer Betriebsstätten teilnehmen können, jedoch müssen auf diese Betriebsstätten aufgeteilt werden. Dabei erhält jede Betriebsstätte den Anteil der Angebotsstunden, der ihrem Anteil an der Gesamtmitarbeiterzahl entspricht. Beispiel: Eine WfbM hat drei Betriebstätten A mit 50 Mitarbeitern, B mit 100 Mitarbeitern und C mit 150 Mitarbeitern. Ein Angebot umfasst 1000 Stunden und ist für Mitarbeiter der Standorte A und C wählbar. Für Standort A werden somit 50/200=25% oder 250 Stunden, für Standort C 150/200=75% oder 750 Stunden gezählt, während für Standort B keine Stunden für Angebot berücksichtigt werden.
Die '''komplizierte''' Methode: Grundsätzlich möglich und zulässig (aber umständlicher und fehlerträchtiger) ist es, die Ergebnisse selbst zu berechnen und auf das Führen der ABM-Teilnahmeliste zu verzichten. Hierfür müssen die angebotenen Stunden für alle Angebote jeder inhaltlichen Kategorie aufsummiert werden. Kompliziert ist dabei die korrekte Berechnung bei verschiedenen Betriebsstätten, insb. bei werkstattübergreifenden Angeboten. Stunden von Angeboten, an den nur Mitarbeiter einer Betriebsstätte teilnehmen können, werden auch nur für diese Betriebsstätte gezählt. Stunden von Angeboten, an den Mitarbeiter mehrerer Betriebsstätten teilnehmen können, jedoch müssen auf diese Betriebsstätten aufgeteilt werden. Dabei erhält jede Betriebsstätte den Anteil der Angebotsstunden, der ihrem Anteil an der Gesamtmitarbeiterzahl entspricht. Beispiel: Eine WfbM hat drei Betriebstätten A mit 50 Mitarbeitern, B mit 100 Mitarbeitern und C mit 150 Mitarbeitern. Ein Angebot umfasst 1000 Stunden und ist für Mitarbeiter der Standorte A und C wählbar. Für Standort A werden somit 50/200=25% oder 250 Stunden, für Standort C 150/200=75% oder 750 Stunden gezählt, während für Standort B keine Stunden für Angebot berücksichtigt werden.

Version vom 4. Februar 2021, 16:42 Uhr

Was wird gemessen?

Anzahl angebotener Stunden 1 an arbeitsbegleitenden Maßnahmen/Angeboten 2 je inhaltlicher Kategorie 3 im Messzeitraum, bezogen auf die Anzahl aller Mitarbeiter. NEU Zusätzlich: Anzahl Angebote je inhaltlicher Kategorie sowie je durchführender Personengruppe 4.


Was ist zu beachten?

1 Gezählt werden angebotene Stunden arbeitsbegleitender Maßnahmen/Angebote als die Summe der angebotenen Stunden aller einzelnen Angebote. Für jedes Angebot wird die Stundenzahl berechnet als das Produkt aus: Anzahl geplanter Mitarbeiter x Anzahl geplanter Zeitstunden pro Termin x Anzahl geplanter Termine.


2 Es dürfen nur Angebote gezählt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie finden ergänzend zur Arbeit statt.
  • Sie werden zentral und gruppenübergreifend geplant.
  • Ausnahme 1: Besondere Angebote für Mitarbeiter mit BiAp dürfen auch als Gruppenangebot mitgezählt werden!
  • Ausnahme 2: Einzelfördermaßnahmen zur individuellen Berufsqualifizierung wie z.B. Führerscheine, wie z.B. Traktor- oder Gabelstaplerführerscheine, Maschinenscheine, wie z.B. Kettensägen-Schein, oder vergleichbare individuelle Qualifizierungsangebote, die mit einer Prüfung beendet oder für die ein Zeugnis, Teilnahmezertifikat o.ä. ausgestellt werden, dürfen mitgezählt werden!
  • NEU Ausnahme 3: Eigentlich gruppenübergreifende Angebote, die aufgrund von Corona-Hygiene-Regelungen aktuell nur als gruppenbezogene Angebote durchgeführt werden können, dürfen mitgezählt werden!

Nicht gezählt werden folgende Angebote:

  • Einzelfördermaßnahmen (bis auf o.g. Ausnahme 2), insb. die über andere Träger finanziert werden (Ergotherapie, Physiotherapie, usw.)
  • Gruppenbezogene Maßnahmen (bis auf o.g. Ausnahme 1)
  • Feste, Freizeiten, Ausflüge
  • Wiederkehrende gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (Hygieneanweisungen, Arbeitssicherheitsunterweisungen usw.)
  • NEU Nicht von der WfbM finanzierte Angebote (z.B. Reha-Sport)


3 Inhaltliche Kategorien:
A. EDV, berufsqualifizierende Angebote und Angebote zur Förderung von Schlüsselkompetenzen (PC-Kurse, Gabelstaplerführerschein, Selbstsicherheitstraining, usw.)
B. Musik und kreative Angebote (Trommeln, Malen, Handarbeiten usw.)
C. Sport und Entspannung (Schwimmen, Yoga usw.)
D. Lebenspraktische Kenntnisse/Aktivitäten (Kochen, Umgang mit Geld usw.)
E. Kognitives Lernen/Kulturtechniken, allgemeinbildende Angebote (Rechnen, Schreiben, Sprachen usw.)
F. Sonstiges


4 NEUZusätzlich wird erfasst, durch wen ein Angebot durchgeführt wird:

  • Werkstattinterne Kursleitungen (z.B Gruppenleitungen, Sozialer Dienst, bei der WfbM angestellte Sportlehrer, Bildungsbeauftragte usw.)
  • Mitarbeiter (mit Behinderung) ggfs. mit Assistenz
  • Externe Kursleitungen (innerhalb und außerhalb der WfbM, z.B. VHS-Dozenten, nicht bei der WfbM angestellte Trainer usw.)

Zur Vereinfachung der Erhebung werden hierfür keine Stunden, sondern die Anzahl der Angebote gezählt.


Für wen müssen Daten gesammelt werden?

Alle arbeitsbegleitenden Maßnahmen/Angebote der Werkstatt.


Wann wird gemessen?

01.01.–31.12.

Für Werkstätten, deren Kursangebot nicht zum 01.01. beginnt, besteht die Möglichkeit, das Kursangebot nicht kalenderjährig, sondern gemäß dem Kursjahr (bspw. von Oktober bis September) zu erfassen. Wichtig ist, dass 12 Monate Angebot ABM/ABA gemessen werden und für genau diesen Zeitraum des Angebots die Wahrnehmung der ABM/ABA-Stunden erfasst wird.


Warum wird diese Kennzahl gemessen?

Die Teilhabe am Arbeitsleben setzt voraus, dass Mitarbeitern der Zugang zu Bildung und Qualifizierung ermöglicht wird, um sich entsprechend der persönlichen und beruflichen Ziele weiterentwickeln und/oder den Alltag besser bewältigen zu können. Gerade für Mitarbeiter im Arbeitsbereich bieten ABM daher ein großes Potenzial in Bezug auf lebenslanges Lernen. Neben der Breite des Angebotes muss aber gerade auch die Wahrnehmung der Angebote aus inhaltlich-fachlicher wie auch ökonomischer Sicht im Auge behalten werden. Die Ergebnisse beider Kennzahlen sind daher immer gemeinsam zu interpretieren.


Wie funktioniert die Dateneingabe?

Die fertig berechneten Ergebnisse sind in der Kennzahlendatei jeder Betriebsstätte im Blatt »WfbM-Daten« einzutragen.

Die einfache Methode: Zur Erfassung der Kennzahl empfehlen wir die Datei ABM-Teilnahmeliste zu nutzen. Damit werden alle Angaben inkl. einer Anwesenheitsliste zur Dokumentation wahrgenommener Stunden erfasst und nach Import in die Kennzahlendatei korrekt berechnet. Die ABM-Teilnahmeliste finden Sie fertig vorbereitet mit den Daten Ihrer Betriebsstätten in Ihrem werkstattspezifischen Cloud-Ordnern. Wie diese ABM-Teilnahmeliste genau zu verwenden ist, erläutert die Anleitung zur Verwendung der ABM-Teilnahmeliste. Hinweise zur Übertragung der Daten der ABM-Teilnahmelisten in die Kennzahlendatei finden Sie hier.

Die komplizierte Methode: Grundsätzlich möglich und zulässig (aber umständlicher und fehlerträchtiger) ist es, die Ergebnisse selbst zu berechnen und auf das Führen der ABM-Teilnahmeliste zu verzichten. Hierfür müssen die angebotenen Stunden für alle Angebote jeder inhaltlichen Kategorie aufsummiert werden. Kompliziert ist dabei die korrekte Berechnung bei verschiedenen Betriebsstätten, insb. bei werkstattübergreifenden Angeboten. Stunden von Angeboten, an den nur Mitarbeiter einer Betriebsstätte teilnehmen können, werden auch nur für diese Betriebsstätte gezählt. Stunden von Angeboten, an den Mitarbeiter mehrerer Betriebsstätten teilnehmen können, jedoch müssen auf diese Betriebsstätten aufgeteilt werden. Dabei erhält jede Betriebsstätte den Anteil der Angebotsstunden, der ihrem Anteil an der Gesamtmitarbeiterzahl entspricht. Beispiel: Eine WfbM hat drei Betriebstätten A mit 50 Mitarbeitern, B mit 100 Mitarbeitern und C mit 150 Mitarbeitern. Ein Angebot umfasst 1000 Stunden und ist für Mitarbeiter der Standorte A und C wählbar. Für Standort A werden somit 50/200=25% oder 250 Stunden, für Standort C 150/200=75% oder 750 Stunden gezählt, während für Standort B keine Stunden für Angebot berücksichtigt werden.