Begegnungsfördernder Arbeitsplatz

Aus ITA-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Was wird gemessen?

Anzahl Mitarbeiter, mit werkstattinternem begegnungsförderndem Arbeitsplatz zum Stichtag 31.12., bezogen auf die Anzahl aller Mitarbeiter.


Was ist zu beachten?

Unter begegnungsfördernden Arbeitsplätzen sind solche Arbeitsplätze zu verstehen,

  • bei denen aufgrund der Arbeitsplatzanforderungen die direkte Kommunikation bzw. der direkte Umgang von Mitarbeitern mit Außenkontakten wie Kunden, Gästen, Lieferanten und anderen Menschen ohne Behinderung in der Regel an jedem Arbeitstag an diesem Arbeitsplatz ermöglicht bzw. gefördert wird;
  • die am Stichtag zum vereinbarten regelmäßigen Aufgabengebiet der Mitarbeiter gehören;
  • bei denen die wöchentliche Arbeitszeit an diesem Arbeitsplatz mind. 15 Std. beträgt;
  • bei denen die Mitarbeiter
    • in der Werkstatt arbeiten, z.B. in der direkten Kundenbetreuung im Kfz-Service, der Wäscheannahme und -rückgabe in der Wäscherei, Warenannahme oder -ausgabe im Lager oder in der Essenausgabe mit externem Gästeverkehr oder
    • von der Werkstatt aus arbeiten wie z.B. Arbeitsplätze im Garten- und Landschaftsbau mit direktem Kundenkontakt oder
    • in einer Einrichtung, die juristisch gesehen zur Werkstatt gehört, mit direktem Kundenkontakt arbeiten wie bspw. in einem CAP-Markt, im Catering, in einem Café, in der Cafeteria in einer Schule oder Behörde usw.

Nicht gezählt werden Arbeitsplätze,

  • bei denen die Außenkontakte, die der Arbeitsplatz ermöglicht, zwar regelmäßig, aber nur selten im Jahr stattfinden (z.B. Verkauf auf Märkten alle vier Wochen).
  • bei denen bspw. eine Gruppe im Kfz-Service arbeitet, die Mehrheit der Mitarbeiter aber keine direkte Kundenbetreuung übernimmt. In diesem Fall zählt nur der Arbeitsplatz, der für den direkten Kontakt mit dem Kunden zur Terminvereinbarung, Fahrzeugannahme o.ä. verantwortlich ist.
  • bei denen bspw. eine Gruppe Grünflächen in der Öffentlichkeit wie Fußballstadien o.ä. pflegt, ein direkter Kontakt zu Menschen ohne Behinderung aber nicht ermöglicht wird.

Hinweis: Sollten Sie unsicher sein, ob Arbeitsplätze Ihrer Werkstatt als begegnungsfördernd gezählt werden dürfen, kontaktieren Sie das ITA über benchmarking@ita-kl.de.


Für wen müssen Daten gesammelt werden?

Alle Mitarbeiter der Werkstatt


Wann wird gemessen?

Stichtag 31.12.

Das heißt: Die Angaben beziehen sich auf dieses Datum. Die Daten müssen aber nicht an diesem Tag eingetragen werden.


Warum wird diese Kennzahl gemessen?

Mit begegnungsfördernden Arbeitsplätzen schafft die Werkstatt wichtige Strukturen und Arbeitsangebote für Mitarbeiter, bei denen ein Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt (noch) keine vereinbarte berufliche Zielsetzung ist. Diese werkstattinternen Arbeitsplätze bieten Mitarbeitern die Möglichkeit, durch Anforderungen, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt orientieren und durch den Kontakt zu Kunden, Lieferanten und anderen Personengruppen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.


Wie funktioniert die Dateneingabe?

Zur Erfassung dieser Kennzahl starten Sie die Dateneingabemaske in der Kennzahlendatei auf den Arbeitsblättern »Info« oder »MA-Daten« über die Schaltfläche »Dateneingabemaske starten“. Wählen Sie auf der linken Seite den jeweiligen Mitarbeiter aus und in der Mitte das Registerblatt »Kennzahlen«.

Hier setzen Sie das Häkchen, wenn der Mitarbeiter zum 31.12. einen begegnungsfördernden Arbeitsplatz zu den oben beschriebenen Bedingungen der Kennzahl hat. Nutzen Sie bitte das Textfeld zur kurzen Beschreibung des Arbeitsplatzes.


BegegnungsfördernderArbeitsplatzIMG.png